Grabenstätter Moos – Grabenstätt

Broschüre:
Grabenstätter Moos © S. Kattari
Grabenstätter Moos © S. Kattari

Iris-Blütenmeer am Chiemseeufer

Das Grabenstätter Moos zwischen Grabenstätt und dem südöstlichen Chiemseeufer gehört zum 1250 Hektar großen Naturschutzgebiet „Mündung der Tiroler Achen“. Das ausgedehnte Niedermoorgebiet ist auf Auensedimenten der Tiroler Achen entstanden. Seine herausragende Bedeutung erhält das Gebiet durch den unmittelbaren Kontakt zum Auwald des Mündungsdeltas sowie zu den Schilfzonen des Chiemseeufers. Als Vogelschutzgebiet von internationaler Bedeutung gehört es seit 1974 zum –> Ramsar-Gebiet Chiemsee und wurde in das Europäische Biotopnetz Natura 2000 aufgenommen.

Die Absenkung des Chiemsees 1903 und der Durchstich Sossauer Kanal/Rothgraben durch den Reichsarbeitsdienst führten zur Absenkung des Grundwasserspiegels. Ein Torfabbau fand nicht statt, die Niedermoorwiesen wurden aber traditionell zur Streugewinnung gemäht. Da Streu in der modernen Landwirtschaft kaum mehr Verwendung findet, sind –> Streuwiesen zunehmend von Nutzungsaufgabe bedroht. Im Rahmen eines –> LIFE-Natur- Projektes der Europäischen Union wurden 1995 – 2001 einige brach gefallene Streuwiesen entbuscht und die jährlich notwendige Mahd durch Landwirte gesichert. Der Landschaftspflegeverband Traunstein pflegt die besonders nassen Streuwiesen im Norden und Osten des Gebietes mit speziell hierfür entwickelten Maschinen.

Die ausgedehnten Streuwiesenflächen sind Heimat vieler seltenen Pflanzen und Tiere. Weithin berühmt ist das Grabenstätter Moos für seine Irisblüte: Ab Ende Mai verwandelt die Sibirische Schwertlilie das Gebiet in ein blaues Blütenmeer. Weitere attraktive Blütenpflanzen wie Trollblume, Teufelsabbiss, Schwalbenwurz-Enzian und Färberscharte blühen hier, sowie stark gefährdete oder sogar vom Aussterben bedrohte Orchideenarten. Hochspezialisierte Schmetterlinge wie Abbiss-Scheckenfalter, Blaukernauge und Lungenenzian- Ameisenbläuling sind hier noch zu finden. Das Gebiet ist Kinderstube für Wiesenbrüter wie Bekassine, Braunkehlchen und in manchen Jahren  auch für Wachtelkönig und Karmingimpel. Da wiesenbrütende Vogelarten hier ihre letzten Refugien haben und die Tiere durch die ungeschützte Lage ihrer Nester besonders störanfällig sind, besteht ein Wegegebot und eine Anleinpflicht für Hunde.

Autor/in: Claudia Irlacher / Stefan Kattari