Schloss Neuhaus © H. Guggenberger Amtssitz des Pfleggerichtes
Das häufige Vorkommen des Burgnamens „Neuhaus“ lässt eine sichere Zuordnung von Nennungen zu einem bestimmten Objekt kaum zu. Es wird angenommen, dass die Burg Neuhaus über Gnigl zu Beginn des 13. Jahrhunderts genannt und seit Anfang des 14. Jahrhunderts in erzbischöflichem Besitz ist.
1424 wurde sie jedenfalls unter Erzbischof Eberhard III. von Neuhaus (!) erweitert und verstärkt. 1508 wurde der Amtssitz des Pfleggerichts Radeck von der dortigen Burg nach Neuhaus verlegt. Nach einem durch Blitzschlag ausgelösten Brand 1695 verlegte man das Gericht 1697 in die Gnigl (Grazer Bundesstraße 6). Neuhaus wurde verpachtet und 1811 an Franz Graf Lodron versteigert. 1851 erwarb Oswald Graf Thun die Burg und renovierte sie im neugotischen Stil.
Nach einem Bombenschaden im Zweiten Weltkrieg wurde das äußere Erscheinungsbild ab 1963 nach alten Vorlagen weitgehend wiederhergestellt.
Der seit 2010 neue Besitzer hat die Anlage durch Zubauten nahezu verdoppelt und sogar den Zugang zum Burgberg gesperrt.
Privatbesitz
Autor/in: Dr. Friederike Zaisberger