Schloss Oberhausen © J. Lang Altersruhesitz mit Edelmannsfreiheit
Die Ursprünge eines stattlichen Hofes, der sich unter der Grundherrschaft des Salzburger Erzbischofs befand, gehen wohl auf das Spätmittelalter zurück. Zu Beginn des 15. Jahrhunderts gelangte Oberhausen in den Besitz von Reichenhaller Patrizierfamilien. 1560 kaufte der Reichenhaller Salzmeier Wolfgang Yppenberger das Anwesen, sieben Jahre später erwarb es der Kanzler der Fürstpropstei Berchtesgaden, Dr. Rochus Freymann. Er ließ das alte Gebäude abreißen und in der Grundrissform eines Hufeisens als Alterssitz von Grund auf neu errichten. Insgesamt vier Geschosse boten reichlich Gelegenheit für alle wichtigen Funktionen des Wohnens, Wirtschaftens, Speicherns sowie nicht zuletzt der Repräsentation.
Ursprünglich war das Schloss mit einer großzügigen Ringmauer umgeben, die jedoch im 18. Jahrhundert nur noch in Teilen erhalten war und mittlerweile ganz verschwunden ist. 1580 erlangte Freymann für Oberhausen die so genannte Edelmannsfreiheit, die ihn innerhalb des Anwesens – bis zur Dachtraufe – in Sachen der niederen Gerichtsbarkeit aus dem Kompetenzbereich des Reichenhaller Richters befreite.
Ab 1647 bezogen sich die Niedergerichtsrechte auch auf die zu Oberhausen gehörenden Bauerngüter mit ihren Bewohnern („Offene Hofmark“). Zunächst im Besitz verschiedener adeliger Beamter – hauptsächlich Salzmeier – aus Reichenhall befand sich das Anwesen von 1649 bis 1717 im Eigentum der Salzburger Familie von Feyrtag, anschließend eines Verwandten, Anton von Zöpf, sowie Joseph Freiherr von Armannsperg. Nach dem Verkauf 1780 ging es in rascher Folge durch zahlreiche adelige Hände. Da nach militärischen Einquartierungen an eine Instandsetzung im Sinne der alten Noblesse nicht mehr zu denken war, teilte man das Schloss 1812 in verschiedene Herbergen auf.
Autor/in: Dr. Johannes Lang