Schloss Staufeneck © Dr. Johannes Lang M.A. Pflegschloss und Grenzfeste aus der Spätgotik
Als hervorragendes Ministerialengeschlecht der Grafen von Plain fungierten die Staufenecker ab der zweiten Hälfte des 12. Jahrhunderts als Kastellane (Verwalter) auf der Plainburg. Dieses Naheverhältnis führte vor der Mitte des 13. Jahrhunderts zu der Erlaubnis, in der Nähe des aus Reichenhall kommenden Handelsweges sowie der Staufenbruck eine eigene Burg errichten zu dürfen. Ausschlaggebend für die Standortwahl dürfte aber die Nähe zu der bereits bestehenden einträglichen Mautstation von Mauthausen gewesen sein, die sich fortan im Besitz der Staufenecker befand. Nach dem Erlöschen der Plainer Grafen im Mannesstamm gerieten die Staufenecker in Auseinandersetzungen mit dem Salzburger Erzbischof und veräußerten – finanziell ruiniert –1305/06 dem Kontrahenten ihre Burg. Nach einer vorübergehenden Belehnung der Anlage erhob der Erzbischof Staufeneck zum Sitz des gleichnamigen Pfleggerichts, der ab 1594 auch das Pfleggericht Plain angehörte.
In den Jahren 1506 – 1513 erfolgten massive Umbauten. Vermutlich wurde nun die Ummauerung der Burg auf eine einheitliche Höhe gebracht. Durch Anbauten verkleinerte sich der Burghof, man sorgte für eine neue Bedachung, und konnte so den neu entstandenen hölzernen Wehrgang ringsum die gesamte Anlage führen. Auch der einstmals hohe Reckturm wurde in den hohen Mauergürtel integriert und beherbergte fortan das Verließ mit der darüber liegenden Folterkammer. Zahlreiche Delinquenten wurden – vor allem zur Zeit der Hexenverfolgungen – auf Staufeneck verurteilt, gefoltert und anschließend in der Nähe des Schlosses hingerichtet. Mit der Inbesitznahme des Rupertiwinkels 1810/16 durch Bayern ging Staufeneck in die Hände bürgerlicher Besitzer über.
Privatbesitz
Autor/in: Dr. Johannes Lang