1 Städte und Märkte – einst und jetzt

Broschüre:

„Die Stadt, nämlich Regensburg, war uneinnehmbar aus Quadern erbaut, mit hochragenden Türmen und mit Brunnen reichlich versehen“. So beschreibt Bischof Arbeo von Freising im 8. Jahrhundert die bayerische Hauptstadt Regensburg und fasst damit die wesentlichen Kennzeichen zusammen, die eine Stadt von der römischen Antike über das Mittelalter bis weit in die Neuzeit auszeichneten. Fast sieben Jahrhunderte später sprach Hans Sachs in seinem 1549 verfassten Lobspruch auf Salzburg den Reichtum der Bürger und den florierenden Handel an:

Auch sind in der Stat auf und nider
Viel schöner Häuser hin und wieder,
Welche erbaut sind von Quader
Inwendig getäfelt mit Flader
In die Höch aufbaut mit drei Geden
Mit viel Gwelben und eisren Leden
Mit kalten Kellern und mit Brunnen …

Auch ist allda ein großer Handel;
Vom Hella
[Hallein] bringt man dar das Saltz,
Aus dem Birg bringt man Käs und Schmaltz,
Aus dem Welschland mancherlei Wein,
Vom Necker, Franckenland und Rhein,
Auch het man da guet kaltes Bier …

Älteste Ansicht der Stadt Salzburg, um 1460. Altkolorierter Holzschnitt von Michael Wolgemut in der Weltchronik des Hartmann Schedel, Nürnberg 1493. © H. Dopsch/J. Lang
Älteste Ansicht der Stadt Salzburg, um 1460. Altkolorierter Holzschnitt von Michael Wolgemut in der Weltchronik des Hartmann Schedel, Nürnberg 1493. © H. Dopsch/J. Lang

Heute ist davon nur wenig geblieben: Einerseits sind Mauern, Tore und Türme weitgehend den Erfordernissen des modernen Verkehrs zum Opfer gefallen, auch die alten Märkte als Kennzeichen des städtischen Wirtschaftslebens sind zum Großteil aus dem Stadtbild verschwunden. Andererseits gibt es eine Vielzahl „junger“ Städte und Märkte, die nur aufgrund ihrer Einwohnerzahl und Wirtschaftskraft diesen „Rang“ erreichten und nie das Aussehen einer wehrhaften Siedlung hatten, wie man es in Tittmoning noch heute bewundern kann. Schwankend ist der Gebrauch des Wortes Markt: es bezeichnet zunächst den durch Ordnungen geregelten Warenumsatz, der auf den Marktplätzen stattfindet. Zum Unterschied davon müsste die Siedlung, in der ein privilegierter Markt gehalten wird, als Marktort bezeichnet werden. Da jedoch sowohl in Bayern als auch in Salzburg diese Siedlungen einfach als „Märkte“ angesprochen werden und sich – wie im Fall von Marktschellenberg – auch selbst so nennen, wird im Folgenden diese Bezeichnung verwendet.

Im Gebiet der EuRegio Salzburg–Berchtesgadener Land–Traunstein liegen gegenwärtig 14 Städte und 16 Märkte. Während die Anzahl der Städte mit je sieben auf Salzburger und bayerischer Seite gleich hoch ist, rangiert bei den Märkten das Salzburger Gebiet mit zwölf Marktorten deutlich vor dem bayerischen Raum, der gemeinsam nur vier Marktorte aufweist. In der historischen Betrachtung wird diese Bilanz noch deutlicher: Denn die Städte und Märkte des heute bayerischen Rupertiwinkels entstanden unter der Herrschaft und mit tatkräftiger Hilfe der Salzburger Erzbischöfe und kamen erst 1810 an das Königreich Bayern; auch der Salinenort Reichenhall verdankte den Aufstieg zur Stadt der Wirtschaftspolitik der Salzburger Kirchenfürsten, ehe er im Verlaufe des 13. Jahrhunderts allmählich an das Herzogtum Bayern überging. Vier historischen Städten auf dem Gebiet des Erzstiftes Salzburg (Salzburg, Hallein, Laufen, Tittmoning) sowie 14 Märkten (Waging am See, Teisendorf, Bischofshofen, Golling, Kuchl, Lofer, Neumarkt, Rauris, Saalfelden, Seekirchen, Straßwalchen, Werfen, Oberalm und Mattsee) standen auf bayerischer Seite zunächst nur die herzoglichen Städte Reichenhall und Traunstein sowie der Markt Trostberg gegenüber. Hinzu kommt, dass neben dem Herzogtum Bayern und dem Erzbistum Salzburg auch die Probstei Berchtesgaden bis 1803 ein eigenes kleines Land besaß, in dem sich die beiden Märkte Berchtesgaden und Schellenberg befanden. Die Probstei konnte bis zur Säkularisation  ihre Unabhängigkeit gegen alle Versuche euber Inbesitznahme durch Salzburg und Bayern behaupten.

Nicht weniger als acht Städte und vier Märkte haben diesen Rang erst im 20./21. Jahrhundert erlangt. Die historischen Städte und Märkte, deren Anfänge viele Jahrhunderte zurückreichen, haben ihre einstige Sonderstellung eingebüßt. Im Salzburger Anteil der EuRegio besitzt nur die Landeshauptstadt Salzburg als Stadt mit eigenem Statut größere Kompetenzen, da sie Aufgaben der mittelbaren Bundesverwaltung – vergleichbar der Position einer Bezirkshauptmannschaft – wahrnimmt. Auf bayerischer Seite genossen Bad Reichenhall und Traunstein bis 1972 den Status der Kreisfreiheit und nahmen Aufgaben der unteren staatlichen Verwaltungsbehörde namens des Staates in eigener Zuständigkeit wahr, weshalb deren Oberbürgermeister auf der gleichen Hierarchiestufe wie Landräte rangierten. Seit 1972 sind die beiden Orte den Landkreisen Berchtesgadener Land bzw. Traunstein unterstellt und führen den Titel einer „Großen Kreisstadt“, was ihnen bestimmte zusätzliche Kompetenzen, die über die normalen Gemeindeaufgaben hinausgehen, in eigener Zuständigkeit sichert (z.B. untere Bauaufsichtsbehörde; untere Straßenverkehrsbehörde).  Alle anderen Städte und Märkte unterscheiden sich heute nur noch durch ihre Bezeichnung als Stadt- oder Marktgemeinde von anderen Orten; Sonderrechte kommen ihnen nicht mehr zu. Manche noch vom Mittelalter geprägte Stadtkerne mit Mauern, Türmen, Toren und historischen Stadt- oder Marktplätzen, gesäumt von Häusern der Gotik oder der Renaissance, erinnern aber noch heute daran, dass diese Städte und Märkte einst besonders befreite und befriedete Lebensräume waren, in denen man nach einem speziellen Recht lebte.

Die Anfänge

Eine Kontinuität vom hoch entwickelten römischen Städtewesen der Spätantike zu den Städten und Märkten des Mittelalters hat es im Gebiet der EuRegio nicht gegeben. In Salzburg werden zwar im 8. Jahrhundert noch die Iuvavenser, die Einwohner der Römerstadt Iuvavum, erwähnt, aber bei der Ankunft des hl. Rupert (um 700) war Iuvavum zum Großteil zerstört und das städtische Leben erloschen.

Die Anfänge der historischen Städte und Märkte sind nur in wenigen Fällen genauer überliefert, meist nur undeutlich zu rekonstruieren. Fast immer begann die Entwicklung mit einem lokalen Markt, der an einer verkehrsgünstigen Stelle entstand und die Versorgung der umgebenden Region wahrnahm. Zeitlich voran ging die Stadt Salzburg, wo Kaiser Otto III. im Jahre 996 dem Erzbischof Hartwig gestattete, einen täglichen Markt zu errichten und einen Marktzoll einzuheben. Dieses kaiserliche Privileg bildete die Basis für die Entwicklung zur Stadt, die dann noch einen Zeitraum von etwa 130 Jahren in Anspruch nahm. Fast alle anderen Städte und Märkte treten erst ins Licht der Geschichte, wenn sie in Urkunden und Chroniken als solche bezeichnet wurden oder vom jeweiligen Landesfürsten – dem Herzog von Bayern bzw. dem Erzbischof von Salzburg – besondere Rechte erhielten. Die Entwicklung verlief fast durchwegs über den Markt zur Stadt. Zur förmlichen Neugründung von Städten „auf grünem Rasen“ ist es in der EuRegio nicht gekommen. Ausschlaggebend für die Entwicklung zur Stadt waren entweder das wirtschaftliche Wachstum – etwa bei Reichenhall – oder der planmäßige Ausbau durch den Landesfürsten, wie das bei Tittmoning durch den Salzburger Erzbischof und bei Traunstein durch den bayerischen Herzog der Fall war.

Der Übergang vom Markt zur Stadt war im Mittelalter fließend und bisweilen auch für die Zeitgenossen nicht ganz klar. Selbst in Urkunden konnte die Bezeichnung als Markt (forum, mercatus) und Stadt (civitas) wechseln, zumal es den befestigten, mit Mauern umgebenen Markt (urbs, burgus, oppidum), wie ihn Trostberg verkörperte, als Zwischenform gab. Ein schriftliches Stadtrecht, das durch den Landesfürsten als Stadtherr verliehen wurde, stand meist nicht am Anfang, sondern markierte das Ende der Entwicklung zur Stadt. Zeitlich gesehen setzte die Entstehung von Städten und Märkten im 11./12. Jahrhundert ein und hielt bis zum Ende des Mittelalters, in Einzelfällen auch bis ins 16. Jahrhundert, an.

Zur rechtlichen Sonderstellung von Städten und Märkten

Städte und Märkte waren bis in die Zeit der Gemeindebildung im 19. Jahrhundert Sonderfriedensbezirke. Die Grundlage dafür war der Burgfried(en), ein Immunitätsbezirk, in dem der Stadt- oder Marktrichter die Niedergerichtsbarkeit ausübte. Der Landrichter oder Pfleger, der als Beamter des Landesfürsten die Hochgerichtsbarkeit wahrnahm, durfte nicht „in den Burgfried greifen“, das heißt, dort keine Rechtshandlungen vornehmen. Ein Malefikant (Schwerverbrecher), für den das Hochgericht zuständig war, wurde an der Burgfriedsgrenze dem Pfleger oder Landrichter übergeben. In größeren Städten wie Salzburg, Laufen und Tittmoning wurde im Spätmittelalter dem Stadtrichter auch die Ausübung der Hochgerichtsbarkeit übertragen.

Neben Adel, Klerus und Bauern bildete das Bürgertum der Städte und Märkte einen neuen Stand. Bürger (civis) war ursprünglich nur derjenige Stadt- oder Marktbewohner, der Haus und Hof in der Stadt oder im Markt zu Burgrecht, einer Sonderform der freien Erbzinsleihe, besaß. Dafür leistet er an den Grundherrn als den Eigentümer der Hofstatt eine Abgabe in Geld, den so genannten Burgrechtspfennig.

Peter Hemmel von Andlau, "Klanner-Fenster" im Chor der Stiftskirche Nonnberg. Dargestellt ist der reiche Bürger und Handelsherr Augustin Klanner, der das Fenster 1480 anfertigen ließ. © H. Dopsch/J. Lang
Peter Hemmel von Andlau, „Klanner-Fenster“ im Chor der Stiftskirche Nonnberg. Dargestellt ist der reiche Bürger und Handelsherr Augustin Klanner, der das Fenster 1480 anfertigen ließ. © H. Dopsch/J. Lang

Erst im 14./15. Jahrhundert setzte sich die Verleihung des Bürgerrechts durch Bürgermeister und Rat gegen eine Aufnahmetaxe (Bürgergeld), die jeweils individuell nach dem Vermögen festgesetzt wurde, durch. Durch den Bürgereid verpflichtete sich der Bürger zur Einhaltung der im Stadt- oder Marktrecht festgelegten Bestimmungen und zur Übernahme bestimmter Verpflichtungen.

Mit der Stellung als Bürger waren Rechte und Pflichten verbunden: Nur die Bürger konnten im Regelfall an der Wahl von Bürgermeister und Rat teilnehmen, auch selbst in diese Positionen gewählt werden und als Beisitzer im Stadtgericht fungieren. Auch der Erwerb der Meisterwürde im Handwerk war oft an den Besitz des Bürgerrechts gebunden. Alle Bürger waren verpflichtet, ihre Stadt oder ihren Markt im Falle eines Angriffs zu verteidigen. Dazu mussten sie über bestimmte Waffen verfügen, deren Pflege und Funktionstüchtigkeit vom Stadt- oder Marktrichter regelmäßig überprüft wurde. Die Wehrhaftigkeit, die im Bau von Mauern, Türmen und Toren zum Ausdruck kam, war das wichtigste äußere Kennzeichen der mittelalterlichen Stadt. Marktorte waren in der Regel nicht befestigt, doch gab es auch den Typ des „ummauerten Marktes“, der äußerlich einer Stadt ähnelte. Derartige befestigte Märkte wurden teils zum Schutz der Grenze angelegt, wie im Fall von Trostberg, teils auf den weit entfernt gelegenen „auswärtigen Besitzungen“ der Salzburger Erzbischöfe, wo sie nicht durch den Landesfürsten geschützt waren.

Zur Bevölkerung von Städten und Märkten zählten neben dem Bürgertum die minderberechtigten Inwohner, die nicht über ein eigenes Haus verfügten, sondern im Hause eines Herrn und in dessen Schutz lebten. Dazu gehörten Handwerksgesellen und Lehrlinge, Knechte und Mägde, Taglöhner und Hilfsarbeiter sowie die Vertreter von „unehrlichen Berufen“. Zur Unterschicht zählten Obdachlose, Bettler und Angehörige des „fahrenden Volks“ wie Spielleute, Schausteller, Gaukler etc. Der Anteil von Bürgern und Inwohnern an der Bevölkerung von Städten und Märkten war unterschiedlich; in manchen bestand ein zahlenmäßiges Übergewicht des Bürgertums, bisweilen stellten aber die Bürger nur eine geringe Oberschicht, die sich gegenüber den Inwohnern möglichst scharf abgrenzte.

Ein wichtiges Kennzeichen von Städten und Märkten war die unterschiedlich stark ausgeprägte Selbstverwaltung. Sie begann meist mit den Genannten, den Beisitzern im Stadt- oder Marktgericht. Aus ihnen entwickelte sich der Rat mit einem Bürgermeister an der Spitze. In größeren Städten, wie in Salzburg oder Traunstein, konnte der Stadtrat auch in den politisch einflussreichen Inneren Rat und den größeren Äußeren Rat geteilt sein. Während Stadt- und Marktrichter meist vom Landesfürsten eingesetzt und nur selten von den Bürgern gewählt wurden, stand den Bürgern in der Regel das Recht auf die Wahl von Bürgermeister und Rat zu. In der Stadt Salzburg jedoch entschieden – mit Ausnahme einer kurzen Zeitspanne an der Wende zum 15. Jahrhundert – die Erzbischöfe auch über die Einsetzung von Bürgermeister und Stadtrat. In anderen Städten, wie etwa Reichenhall, kam es erst am Beginn der Frühen Neuzeit zur Einsetzung eines Bürgermeisters, während in der Zeit zuvor ausgewählte Ratsbürger bestimmte Repräsentationsaufgaben und die Kontrolle der Kämmerei wahrnahmen.

Die wirtschaftliche Funktion

Städte und Märkte entstanden meist an wichtigen Handelswegen, an Flussübergängen oder im Schutz mächtiger Burgen und in Anbindung an Herrschaftszentren. Auch die Produktion wichtiger Güter und der Handel mit diesen konnten zur Anlage von Städten und Märkten, in denen häufig auch Zoll eingehoben wurde, führen. So standen auf dem heute bayerischen Gebiet die Städte Bad Reichenhall, Traunstein, Laufen und Tittmoning sowie die Märkte Berchtesgaden und Schellenberg und auf der Salzburger Seite die Städte Hallein, Oberndorf und Salzburg in enger Verbindung mit Salzproduktion, Salzhandel und Salzschifffahrt. Dazu kam noch der Typ des „Klostermarkts“ wie Berchtesgaden, Altenmarkt an der Alz und anfangs auch Bischofshofen, der bei einem Kloster lag und zu dessen Versorgung diente.

Wirtschaftlicher Mittelpunkt war der Markt, der auf dem zentralen Platz abgehalten wurde. Nur die Städte Salzburg und Reichenhall verfügten über das Recht, an allen Tagen der Woche oder zumindest an einigen davon Markt zu halten. In allen anderen Fällen bildete der Wochenmarkt die Grundlage: Nur an einem bestimmten Tag in der Woche durfte Markt gehalten werden. Der Marktbetrieb selbst stand unter einem besonderen Schutz, dem Marktfrieden, der durch das Aufziehen der Marktfahne, bisweilen auch durch das Aufrichten eines Marktschwerts, angezeigt wurde. Sowohl der tägliche Markt als auch der Wochenmarkt diente vor allem der regionalen Bedarfsdeckung. Kleinhändler, Kramer und Handwerker aber auch die Bauern der Umgebung boten ihre Produkte zum Kauf an. Häufig profitierten auch die Bürger vom Marktbetrieb, weil sie das Recht hatten, dort Wein und Bier auszuschenken, manchmal auch Speisen zu verkaufen. Neben dem Hauptmarkt gab es bisweilen noch kleinere Plätze für den Verkauf spezieller Produkte wie Korn und anderes Getreide, Fisch, Milch, Obst und Gemüse und den Verschleiß von Salz. Einer besonderen Aufsicht unterstanden die Bäcker, da Herstellung und Verkauf von Brot einer strengen Preisregelung unterlag. Die Fleischbänke der Metzger standen häufig auf Brücken oder am Flussufer, um eine rasche Entsorgung zu gewährleisten.

Carl Pippich, Markt auf dem Universitätsplatz in Salzburg 1905. Aquarell und Temperea über Bleistift auf papier, Salzburg Museum. © H. Dopsch/J. Lang
Carl Pippich, Markt auf dem Universitätsplatz in Salzburg 1905. Aquarell und Temperea über Bleistift auf papier, Salzburg Museum. © H. Dopsch/J. Lang

Die meisten Städte und Märkte verfügten neben den Wochenmärkten auch über Privilegien zur Abhaltung von Jahrmärkten und Viehmärkten. Ähnlich wie die Kir(ch)tage besaßen die Jahrmärkte (Dulten) den Charakter von Volksfesten, so etwa die historische Reichenhaller „Gallidult“. Sie dauerten oft eine ganze Woche oder noch länger, wurden durch Darbietungen von Artisten, Schaustellern und Musikanten bereichert und zogen sowohl Händler als auch Besucher über weite Strecken an. Zu den großen Viehmärkten wurde Vieh trotz Verbots auch über die Landesgrenzen getrieben. In manchen Fällen haben sich Jahrmärkte und Viehmärkte bis in die Gegenwart gehalten oder wurden in den letzten Jahrzehnten wieder neu belebt wie die Salzburger Dult im Monat Mai.

Überwiegend auf die Bedarfsdeckung, nur teilweise auf den Export war das in Städten und Märkten angesiedelte Handwerk ausgerichtet. Im Land Salzburg war das ländliche Handwerk in Form von Viertelladen organisiert, die ihren Sitz in Städten oder Märkten hatten und der Hauptlade in der Landeshauptstadt Salzburg unterstanden. In der Praxis wurden jedoch die Bestimmungen und Vorschriften, die seitens der Zentrale erfolgten, in den Viertelladen nur wenig beachtet. In der Fürstpropstei Berchtesgaden galten die Handwerksordungen nicht nur für die beiden Marktorte Berchtesgaden und Schellenberg, sondern hatten für das gesamte Stiftsland Gültigkeit. Nur spärlich vertretenes Handwerk, wie etwa jenes der Zimmererkunst, war als Viertellade sogar an die Hauptlade und Zunft in Salzburg gebunden.

Die Ledererherberge in Salzburg (rechts) mit allegorischen Szenen aus der Lederherstellung. Öl auf Leinwand, 1615, Salzburg Museum. © H. Dopsch/J. Lang
Die Ledererherberge in Salzburg (rechts) mit allegorischen Szenen aus der Lederherstellung. Öl auf Leinwand, 1615, Salzburg Museum. © H. Dopsch/J. Lang

Exportorientiertes Handwerk und Gewerbe gab es nur in geringem Maß. In Salzburg waren es teure Goldschmiedearbeiten, alle Arten von Pelzwerk dazu zeitweise Barchent und auch einfache Tuche, die für den Fernhandel produziert wurden. In Berchtesgaden, Schellenberg und Hallein erlangten Produkte aus Holz wie Spanschachteln, Schnitzarbeiten und Kinderspielzeug, die anfangs von den verarmten Bergknappen und Salinenarbeitern produziert wurden, zeitweise große Bekanntheit und wirtschaftliche Bedeutung. In den Salinenorten Hallein, Reichenhall und Berchtesgaden lebte ein wesentlicher Teil der Bevölkerung von der Arbeit im Salzbergbau, in den Sudhäusern und bei der Holzbringung. Hinzu kamen spezielle Gewerbe wie die Küfer und Kleizler, die Holzfässer (Kufen) für den Transport des Salzes herstellten. In Laufen, Oberndorf und teilweise auch in Tittmoning waren zahlreiche Schiffleute ansässig, die den Salztransport zu Wasser besorgten.

Die wirtschaftlichen Verhältnisse führten oft zu einer sozialen Differenzierung innerhalb des Bürgertums der Städte und Märkte. So stellten in Salzburg die Fernhändler, die sich im Handel mit Venedig und den süddeutschen Reichsstädten engagierten, das Patriziat, in Reichenhall waren es die vermögenden Sudherren, die Anteile an der Saline besaßen, und in Laufen zeitweise die adeligen Schiffherren, die über die beim Salztransport eingesetzten Schiffe verfügten. Bis zur Durchsetzung des bayerischen Salzhandels-Monopols 1587 setzte sich Traunsteins Patriziat aus den zu Reichtum gelangten Salzsendern zusammen. In den kleineren Städten und Märkten bildeten neben Händlern und Fuhrunternehmer vor allem die Wirte und Bierbrauer – etwa in Teisendorf – eine vermögende Oberschicht, die auch das politische Leben im Ort bestimmte.

Die politische Bedeutung und Funktion

Ein wichtiges Kennzeichen der mittelalterlichen Städte und auch von befestigten Märkten war ihre Wehrhaftigkeit, die im Bau von Mauern, Türmen und Stadttoren zum Ausdruck kam. Unter den Städten der EuRegio haben sich diese Bauwerke in Tittmoning am besten erhalten, aber auch in Salzburg, Laufen, Reichenhall, Hallein, Traunstein und Trostberg stößt man noch auf Reste der einstigen Stadtmauern und auf alte Stadttore. Aufgrund der Wehrfunktion wurden Städte – ähnlich wie Burgen und teilweise in Verbindung mit diesen – zur Sicherung der Landesgrenzen sowie von strategisch und wirtschaftlich bedeutenden Plätzen angelegt. Die Salzburger Erzbischöfe gestalteten als Antwort auf den Ausbau von Burg und Stadt Burghausen durch die bayerischen Herzoge Tittmoning zur Grenzfeste gegen das Herzogtum Bayern aus, die Stadt Laufen sicherte die Salzschifffahrt und damit den Export des wichtigsten Handelsgutes. Die Saline Reichenhall war aufgrund ihrer einzigartigen Monopolstellung im Ostalpenraum bereits im 8. Jahrhundert durch eine Befestigung geschützt, wie jüngste archäologische Untersuchungen ergeben haben. Auf bayerischer Seite übernahm die Stadt Traunstein neben der Sicherung der wichtigen Handelsstraße von Reichenhall nach München auch den Schutz der Landesgrenze. Weiter im Norden an der lange Zeit umstrittenen Grenze zwischen Bayern und Salzburg entlang der Alz bauten die bayerischen Herzoge den von den Pfalzgrafen von Kraiburg-Ortenberg gegründeten Markt Trostberg gezielt zu einer Grenzbefestigung aus. Durch die Errichtung von Mauern und Toren verkörperte Trostberg den eher seltenen Typ des ummauerten Marktes.

Im Zuge der Durchsetzung der Landeshoheit nahmen die bayerischen Herzoge aus dem Hause der Wittelsbacher und die Salzburger Erzbischöfe das Recht in Anspruch, von Städten und Märkten Steuern einzuheben. Die allgemeinen Landessteuern des späten Mittelalters und der Neuzeit sind aus außerordentlichen Abgaben hervorgegangen, die zunächst nur bei besonderen Anlässen wie der Deckung von Kriegskosten, speziellen Aufwendungen für die Landesverteidigung, den Kauf von wichtigen Gebieten oder der Veranstaltung großer Feste von allen Landesbewohnern eingehoben wurden. Dazu bedurften die Landesfürsten aber der Zustimmung der hohen Geistlichkeit (Prälaten) und des Adels, auch deren bäuerliche Eigenleute zu besteuern. Dasselbe galt für die Städte und Märkte, die einen wesentlichen Teil zum Steueraufkommen beitrugen.

Prälaten, Adel sowie die Städte und Märkte bildeten seit dem Spätmittelalter die drei Kurien der Landstände, die man in ihrer Gesamtheit als „Landschaft“ (in Bayern „Landstandschaft“) bezeichnete. Der Landesfürst kam mit den Vertretern der Landschaft zunächst in größeren zeitlichen Abständen, später meist alljährlich zu Beratungen auf den Landtagen zusammen. Wichtigster Gegenstand dieser Verhandlungen war neben Fragen der Sicherheit und der Landesverteidigung vor allem die Bewilligung und die Einhebung der vom Landesfürsten geforderten Steuern. Sowohl in Bayern – auch in der Zeit der Landesteilungen – als auch in Salzburg bildeten die Städte und Märkte eine eigene Kurie im Rahmen der Landschaft. In Salzburg zählten dazu alle Städte und Märkte des Landes, auch die in Bayern gelegene Stadt Mühldorf und der Markt Mauterndorf im Lungau, der unter der Herrschaft des Salzburger Domkapitels stand. Der Zusammenschluss von Bürgergemeinden zu einer bayerischen Landstandschaft erfolgte bald nach 1300; 1331 wird die Teilnahme Reichenhalls darin erstmals erwähnt.

Jede Stadt und jeder Markt waren berechtigt, einen Vertreter zu den Landtagen zu entsenden, der dort an den Verhandlungen und den Abstimmungen teilnahm. In der Neuzeit kam es jedoch nur mehr selten zur Einberufung der gesamten Landschaft, da deren wichtigste Aufgaben von ständigen Ausschüssen, die nur wenige Personen umfassten, daher geringere Kosten verursachten und auch leichter zur Beschlussfassung gelangten, wahrgenommen wurden. Einen guten Eindruck von der „landständischen Verfassung“ des geistlichen Fürstentums Salzburg vermitteln die großformatigen Landtafeln, in denen alle Städte und Märkte mit ihren Wappen eingetragen sind. Die im Antiquarium, einem Renaissancesaal der Münchener Residenz, dargestellten 102 Ansichten altbairischer Städte weisen auf die Bedeutung der Bürgergemeinden im Herzogtum Bayern, auch wenn im Jahre 1669 die Landstände letztmalig einberufen wurden und bis zum Erlass einer neuen Verfassung 1808 nicht mehr in ihrer Vollständigkeit zusammenkamen.

Im Gegensatz zu Bayern und Salzburg gab es im kleinen Land der Fürstpropstei Berchtesgaden keine voll ausgebildeten Landstände mit einer Vertretung der Märkte, sondern der Konvent des Augustiner Chorherrenstiftes bildete das einzige Gegengewicht zum Fürstpropst. Dieser gehörte auch nach dem Aufstieg unter die Reichsfürsten (1556) zu den Salzburger Prälaten und hatte als solcher Sitz und Stimme auf den Salzburger Landtagen.

Die Entwicklung von der Gemeindebildung bis zur Gegenwart

Eine einheitliche verfassungsrechtliche Struktur sollen die politischen Gemeinden durch das erste bayerische Gemeindeedeikt vom Jahre 1808 erhalten. Es betrachtete die Gemeinden als öffentliche Körperschaften mit eingeschränkter Rechtsfähigkeit, deren Bürgern gewisse Mitwirkungsmöglichkeiten in der Kommunalverwaltung zugestanden wurden, war aber geprägt durch starke Zentralisierung und Bevormundung.

Mit der Einverleibung Salzburgs duch Bayern 1810 hatte das Edikt für den gesamten heutigen EuRegio-Raum Bedeutung, ehe 1816 der größte Teil Salzburgs an das Kaiserreich Österreich kam, wo bis 1849 keine schriftliche Kommunlaverfassung existierte.

In Bayern schuf König Max I. im Jahre 1818 mit dem „Gemeindeedikt“ die Grundlagen der kommunalen Selbstverwaltung des Landes, denn bis dahin hatten nur Stadt und Marktgemeinden rechtsfähige Korporationen gebildet. Die neue Regelung bezog sich auch auf die nunmehr bayerischen Gebiete: die ehemalige Fürstpropstei Berchtesgaden und den ehedem salzburgischen Rupertiwinkel. Das Edikt sah nun auch für Dörfer die Verwaltung durch den von der versammelten Gemeinde gewählten Gemeindeausschuss vor, bestehend aus dem Gemeindevorsteher – dem Bürgermeister –, dem Gemeindepfleger, dem Stiftungspfleger sowie den Gemeindebevollmächtigten – den späteren Gemeinderäten. In den bayerischen Städten wurde über Wahlmänner das Kollegium der Gemeindebevollmächtigten gewählt, die ihrerseits die Magistratsmitglieder bestimmten. Dadurch entstand ein Zweikammersystem von Magistrat als Verwaltungsbehörde und Kollegium als Gemeindevertretung, wie es bis zum Jahre 1919 bestehen blieb. Reichenhall und Traunstein galten, ihrer Wirtschaftskraft sowie ihrem Steueraufkommen gemäß, als Stadtgemeinden dritter Ordnung, während die Dörfer als „Land“- oder „Ruralgemeinden“ firmierten.

Traunstein: Deckengemälde Hans Dornauers im Antiquarium der Münchner Residenz um 1590. © H. Dopsch/J. Lang
Traunstein: Deckengemälde Hans Dornauers im Antiquarium der Münchner Residenz um 1590. © H. Dopsch/J. Lang

In Salzburg blieben die Landschaft und damit auch die politischen Mitsprache von Städten und Märkten über das Ende der geistlichen Herrschaft im Jahre 1803 hinaus bestehen. Mit dem Übergang an das Kaisertum Österreich wurde Salzburg jedoch als fünfter Kreis an das Land Österreich ob der Enns angegliedert und verlor mit der Eigenständigkeit als Land auch die historische Landschaft. Diese wurde auch nach der Wiedererrichtung des Kronlandes Salzburg 1848/61 nicht mehr wiederhergestellt, die rechtliche Sonderstellung und die politische Mitsprache von Städten und Märkten gehörten damit der Vergangenheit an.

Mit dem provisorischen Gemeindegesetzt des Jahres 1849 wurden in Salzburg insgesamt 156 Gemeinden geschaffen, unter denen nur Salzburg als Stadt mit eigenem Statut eine Sonderstellung behielt. Das österreichische Gemeinderecht unterschied nicht mehr zwischen großen und kleinen bzw. zwischen Stadt- und Landgemeinden. Die althergebrachte rechtliche Differenzierung zwischen Städten, Märkten und Landgemeinden gehörte damit der Vergangenheit an. Die Stadt- und Marktgemeinden wurden damals auf den Burgfried und damit auf das dicht verbaute Gebiet beschränkt und von ihrem Umland getrennt. Bei insgesamt elf Marktgemeinden kam es innerhalb weniger Jahre bzw. Jahrzehnte zur Wiedervereinigung von Markt- und Landgemeinde, nur bei Seekirchen am Wallersee blieb die Trennung mehr als 120 Jahre lang bis 1973 aufrecht.

Nach dem Verlust der Stadt Mühldorf (1802/3) und der Abtretung des Rupertiwinkels mit den Städten Laufen und Tittmoning sowie den Märkten Waging und Teisendorf verfügte das Land Salzburg nur noch über die drei Städte Salzburg, Hallein und Radstadt. Dazu kam 1928 Zell am See als vierte Stadtgemeinde. Damit stand Salzburg – auch wenn  man den Größenunterschied berücksichtigt – weit hinter dem benachbarten Freistaat Bayern zurück. Trotzdem setzte erst nach dem Zweiten Weltkrieg eine Aufwärtsentwicklung ein: Grödig, Obertrum, Eugendorf und Thalgau erlangten den Status einer Marktgemeinde. Der Übergang ins dritte Jahrtausend löste dann einen förmlichen Boom von Stadterhebungen aus. Ab 1999 erlangten innerhalb weniger Jahre Saalfelden, Bischofshofen, Seekirchen am Wallersee, Neumarkt am Wallersee, Oberndorf bei Salzburg – sowie außerhalb des Gebietes der EuRegio St. Johann im Pongau und Mittersill – den Rang von Stadtgemeinden. Damit hat sich die Zahl der Städte innerhalb weniger Jahre fast verdreifacht. In dieser Entwicklung kommen einerseits das stark gestiegene Bevölkerungswachstum und die zunehmende wirtschaftliche Bedeutung der jungen Städte zum Ausdruck. Andererseits trugen dazu auch andere Faktoren wie etwa das Konkurrenzverhältnis zwischen Bischofshofen und St. Johann im Pongau oder zwischen Seekirchen und Neumarkt bei. Für die Rechtsstellung der jungen Städte und Märkte sind alle diese „Rangerhöhungen“ ohne Bedeutung. Die betreffenden Gemeinden haben zwar das Recht, den Titel Marktgemeinde bzw. Stadtgemeinde zu führen und in den Städten tragen die Mitglieder der Gemeindevorstehung den Titel Stadtrat, aus dem Bauhof wurde das Stadtbauamt. Zusätzliche Kompetenzen sind damit aber weder für die neuen Märkte noch für die neuen Städte verbunden.

In Bayern verlief die Entwicklung weniger stürmisch. Grassau, das durch die Ansiedlung von Industriebetrieben, vor allem der Elektroindustrie,  ein starkes Bevölkerungswachstum erlebte und schon zuvor eine zentralörtliche Funktion besessen hatte, wurde 1965 zum Markt erhoben. Während Trostberg mit der einsetzenden Industrialisierung bereits 1913 den Rang einer Stadt erhielt, erlangte Freilassing seine Erhebung zur Stadt 1954 durch die Lage an einem Eisenbahnverkehrsknoten, den stark ausgeprägten „kleinen Grenzverkehr“ und nicht zuletzt durch den starken Bevölkerungsanstieg seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs. Die jüngste aber inzwischen einwohnerstärkste Stadt im bayerischen Teil der EuRegio ist Traunreut, das aus der Ansiedlung von Heimatvertriebenen nach 1945 und der Errichtung von Industriebetrieben hervorging. Es wurde 1960 zur Stadt erhoben und zählt derzeit 22.000 Einwohner.

Städte und Märkte haben zwar ihre rechtliche Sonderstellung längst eingebüßt und von dem einst wehrhaften Stadtbild und dem bunten Treiben auf den Märkten nur wenig bewahrt. Ihre Bedeutung ist aber trotzdem seit der Gemeindebildung noch deutlich gestiegen. Das ist zunächst durch das enorme Bevölkerungswachstum bedingt, das sich vor allem auf die Ballungszentren der Städte und Märkte konzentriert. So hat sich die Einwohnerzahl der Stadt Salzburg seit dem Ende des Mittelalters auf das Dreißigfache und seit der Gemeindebildung 1849 auf mehr als das Zehnfache erhöht. Auch bei anderen Städten wie Freilassing, Traunreut oder Bischofshofen ist die Wachstumsrate ähnlich hoch oder noch höher.

Einige historische Städte und Märkte haben durch veränderte politische, administrative und wirtschaftliche Verhältnisse stark an ihrer ehemaligen Bedeutung eingebüßt, wie etwa Marktschellenberg, Laufen oder Teisendorf. Dagegen hat die wirtschaftliche Bedeutung anderer Städte und Märkte – vor allem der „jüngeren“ –  überproportional zugenommen. Auch bestimmte Gemeinden, die bislang die Rolle klassischer Unterzentren spielten, drängen mittlerweile immer stärker in die Position von Mittelzentren, etwa durch die verstärkte Ansiedlung von Schulen oder Einkaufszentren auf der grünen Wiese, wodurch das alte System der Zentralen Orte, Grundlage der Raumplanung, langsam aufgeweicht wird. Während zwischen der Bevölkerung von Städten und Märkten einerseits und der übrigen Gemeinden andererseits ein ausgeglichenes Verhältnis herrscht, finden etwa 70 – 85% des gesamten Warenumsatzes in den Ballungszentren und den dort angesiedelten Großmärkten statt. Gemäß einer Detailstudie der EuRegio (Sabe V Strukturuntersuchung) ist die wirksame Kaufkraft allein in der Stadt Salzburg etwa gleich groß wie in den gesamten Landkreisen Traunstein und Berchtesgadener Land gemeinsam. Die Verkaufsfläche eines einzigen großen Einkaufszentrums im Weichbild der Stadt Salzburg entspricht beispielsweise rechnerisch der Gesamtverkaufsfläche aller in Bad Reichenhall situierten Geschäfte.

Der 1997 eröffnete Europark in Salzburg-Taxham ist das Einkaufcener mit dem größten Umsatz pro Quadratmeter Verkaufsfläche in Österreich. © H. Guggenberger
Der 1997 eröffnete Europark in Salzburg-Taxham ist das Einkaufcener mit dem größten Umsatz pro Quadratmeter Verkaufsfläche in Österreich. © H. Guggenberger

Der Trend des Wachstums bestimmter Städte (einschließlich ihrer Vororte) und Märkte und der Massierung des Warenumsatzes in diesen Zentren wird auch in Zukunft anhalten und damit ihren Stellenwert weiter erhöhen.

Die EuRegio setzt sich im Rahmen ihrer Strukturprogramme nicht nur für eine Stärkung der Orts- und Stadtkerne ein, sondern befürwortet auch die Schaffung von regionalen Orts- und Stadtmarketingverbindungen. Daneben wird aber auch auf die Pflege der historischen Zentren von Städten und Märkten und die Erhaltung wichtiger Baudenkmäler besonderer Wert gelegt und damit der historischen Bedeutung von Städten und Märkten Rechnung getragen.

Autor/in: Heinz Dopsch / Dr. Johannes Lang